Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Verhältnis zwischen uns, EquinMA Reitsport Veranstaltungs GmbH (im Folgenden „wir“ oder „EquinMA“ genannt), und Ticketkäufern auf der Plattform von i-ticket (im Folgenden auch „Ticketkäufer“ genannt) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Ticketkäufer geschlossenen Vertrages. Bei jeder Bestellung von Eintrittskarten (Tickets) müssen nachfolgende Bedingungen akzeptiert und als verbindlich anerkannt werden. Die AGB gelten für jedes bestellte Ticket. EquinMA behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor.


(2) Diese AGB können auf Wunsch des Ticketkäufers jederzeit bei der uns per E-Mail oder schriftlich angefragt werden.


(3) Auf die Verträge zwischen uns und dem Ticketkäufer finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Ticketkäufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Ticketkäufers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir diesen nicht individuell ausdrücklich widersprechen.


(4) Im Falle des Abschlusses eines Vertrages über den Kauf von Tickets für Events oder Veranstaltungen kommt ein Vertrag über die Teilnahme an dem Event oder der Veranstaltung ausschließlich mit EquinMA zustande. Diese AGB gehen im Zweifel anderen AGB vor.


2. Vertragsgegenstand – Vertragsschluss – Ticketkauf

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Kauf von Tickets für Veranstaltungen.


(2) Der Ticketkauf ist für Ticketkäufer ohne Registrierung möglich.


(3) Die dargestellte Möglichkeit des Kaufs eines Tickets stellt ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages zwischen EquinMA und Ticketkäufer über den Kauf der Tickets dar. Ein Vertrag über den Kauf von Tickets und die Teilnahme an einem Event oder einer Veranstaltung erfolgt nach Auswahl der Veranstaltung sowie der Ticket-Menge und Eingabe der Versand- und Zahlungsdetails sobald der Ticketkäufer den Button „zahlungspflichtig bestellen“ betätigt.


(4) Ein Vertrag über den Kauf von Tickets sowie die Teilnahme an dem entsprechenden Event oder der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen EquinMA und dem Ticketkäufer zustande. i-ticket ist lediglich Vermittler und wird nicht Vertragspartner.


(5) Die vom Ticketkäufer im Rahmen der Bestellung gemachten Daten, die IP-Adresse des Ticketkäufers und die Bestelldetails werden nach Absenden der Bestellung von uns gespeichert.


3. Entgelte

(1) Sämtliche Entgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis für ein Ticket kann von dem aufgedruckten oder im Ticket angezeigten Ticketpreis abweichen, da dieser Ticketpreis vom Veranstalter vorgegeben wird. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Ticketpreis und der ggf. anfallenden Versandkosten zusammen. Die einzelnen Gebühren und der Gesamtpreis werden dem Ticketkäufer vor Abschluss der Bestellung angezeigt.


(2) Dem Ticketkäufer stehen ausschließlich die Zahlung per Vorabüberweisung, per Klarna Sofortüberweisung oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe oder die Zahlung mittels Zahlungsdienstleister PayPal als Zahlungsmittel zur Verfügung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. i-ticket ist jedoch berechtigt, weitere Zahlungsarten anzubieten. Alle notwendigen Bankdaten zur Überweisung aus dem In- und Ausland sind in der Buchungsbestätigung angegeben. Der in der Buchungsbestätigung angegebene Endbetrag ist sofort fällig. Bei den Direktzahlungsmethoden kann die Buchungsbestätigung entfallen. Das Ticket wird direkt nach Zahlung zugestellt. Die persönlichen Daten (inkl. Mail- und postalische Adresse) werden bei einer Bestellung via Paypal direkt aus dem Paypal-Konto entnommen.


(4) Die Rechnung wird gemeinsam mit dem Ticket an die vom Ticketkäufer angegebene E-Mail-Adresse versendet.


(5) Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.


(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Ticketkäufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EquinMA anerkannt sind.


(7) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich EquinMA das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Ticketkäufer Unternehmer, so wird das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Ticketkäufer vorbehalten, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.


4. Ticketversand

(1) EquinMA versendet die Tickets in Form eines QR-Codes digital per Mail an die vom Ticketkäufer angegebene E-Mail-Adresse. Ist im Bestellvorgangs eine andere Versandart von EquinMA angeboten und vom Ticketkäufer ausgewählt worden, so erfolgt der Versand über die vom Ticketkäufer ausgewählte Versandart. Bei einem postalischen Versand von Tickets erfolgt der Versand auf Kosten und Risiko des Kunden.

(2) Der Ticketkäufer ist verpflichtet, alle Angaben in unseren Eingabemasken, insbesondere hinsichtlich der Versanddaten, wahrheitsgemäß und korrekt zu machen. EquinMA haftet nicht für einen fehlgeschlagenen Ticketversand aufgrund der Angabe falscher Daten während der Bestellung.

(3) Der Ticketkäufer ist verpflichtet, EquinMA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn bestellte Tickets bei innerdeutschem Versand nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Absendung der Bestellung eintreffen.

(4) EquinMA ist nicht verpflichtet, dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten.

(5) Unverzüglich nach Zugang der per E-Mail versandten Auftragsbestätigung und nach Zugang des Tickets ist der Kunde verpflichtet, die Bestellung und gelieferte Tickets nach der gewählten Veranstaltung, Datum/Uhrzeit der Veranstaltung, Veranstaltungsort und Anzahl der Tickets zu überprüfen. Bei fehlerhaft ausgestellten Tickets ist der Ticketkäufer verpflichtet, EquinMA unverzüglich zu informieren. EquinMA wird sich in diesem Fall bemühen, dem Kunden den Zutritt zu der Veranstaltung nach seinen bei der Bestellung angegebenen Spezifikationen zu verschaffen. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. Veranstaltung ist zwischenzeitlich ausverkauft), ist der Ticketkäufer berechtigt, vom Ticketkauf zurückzutreten. Erfolgt die Information an EquinMA nicht unverzüglich, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.


5. Stornierungen

(1) Tickets können vom Ticketkäufer nicht storniert werden. Nur nicht-personalisierte Tickets können weiterverkauft oder weitergegeben werden.

(2) EquinMA und der Veranstalter sind jedoch berechtigt, eine Bestellung zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Ticketkäufer während des Bestellvorgangs mitgeteilte Voraussetzungen für die Veranstaltung nicht erfüllt, gegen die AGB von EquinMA verstößt oder versucht, solche Bedingungen oder Voraussetzungen zu umgehen. Hinsichtlich der Wirkungen des Rücktritts gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter Ausschluss des § 350 BGB (Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Fristsetzung).

(3) Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen, da es sich um eine Terminveranstaltung handelt. Ein Rücktritt oder Umtausch des Tickets ist nach Abschluss des Kaufvertrages nicht möglich, außer in den ausdrücklich in diesen AGB genannten Fällen (z. B. Absage der Veranstaltung gemäß Abschnitt 11).

Diese Ergänzung stellt sicher, dass der Ticketkäufer über den Ausschluss des Umtauschs aufgrund der terminbezogenen Natur der Veranstaltung informiert ist und somit kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch besteht.


6. Verbot kommerziellen Gebrauchs

(1) Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets und Gutscheinen ist untersagt.

(2) Tickets dürfen privat nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich Gebühren, die beim Erwerb der Tickets berechnet wurden, verkauft werden. Tickets und Gutscheine dürfen privat auch nicht über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen veräußert werden.

(3) EquinMA weist daraufhin, dass EquinMA den Veranstalter über Verstöße gegen Weiterverkaufsverbote informiert und der Veranstalter daraufhin üblicherweise wegen Vertragsverstoßes den Zutritt der Karteninhaber zu der jeweiligen Veranstaltung versagen kann und das Ticket seine Gültigkeit verliert.


7. Widerrufsrechte

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher besteht kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets für Veranstaltungen.


8. Pflichten des Ticketkäufers

(1) Der Ticketkäufer hat selbstständig sicherzustellen, dass er rechtzeitig zum Veranstaltungszeitpunkt am Veranstaltungsort eintrifft. Der Ticketkäufer hat dafür Sorge zu tragen, genügend Zeit für eventuelle Einlass- und Sicherheitskontrollen einzuplanen. EquinMA und der Veranstalter haften nicht für ein zu spätes Eintreffen des Ticketkäufers am Veranstaltungsort, gleich aus welchem Grund.

(2) Dem Ticketkäufer ist die Verwendung der Tickets für gewerbliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters untersagt. Zu den gewerblichen Zwecken gehören insbesondere die Verwendung von Tickets für Werbe- oder Marketingzwecke und der Ticketweiterverkauf, insbesondere in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Bereich des Veranstaltungsgeländes. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten berechtigt den Veranstalter zum einseitigen Kündigungsrecht nach § 5 (2) dieser AGB.


9. Nutzungs- und Vermarktungsrechte

(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an den Inhalten, Darstellungen, Logos, Fotos, Grafiken und Bildern auf den Webseiten und in anderen Medien von EquinMA oder dem Veranstalter verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Vertrag mit dem Ticketkäufer räumt diesem keine Nutzungsrechte an diesen geschützten Gütern ein.


(2) Ton- und Videoaufzeichnungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht für gewerbliche Zwecke gestattet.


(3) Der Ticketkäufer der Veranstaltung willigt unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.


10. Gewährleistung und Haftung – Haftungsausschluss

(1) EquinMA haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Veranstalter auf der Veranstaltungsseite gemachten Angaben bezüglich der Veranstaltung. EquinMA haftet ebenfalls nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung oder für Schäden, welche der Ticketkäufer während oder aufgrund einer Veranstaltung erleidet.


(2) Die Haftung von EquinMA für kurzzeitige, unerhebliche oder von EquinMA nicht zu beeinflussende Störungen der Abrufbarkeit der Webseite und der Veranstaltungsseite ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere bei Störungen der Abrufbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten an der dem Service zugrundeliegenden Webseite oder Serverstruktur. Diese Fälle berechtigten den Ticketkäufer nicht zur Minderung, Kündigung oder der Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Störungen, die in der unbefugten Verwendung der Zugangsdaten des Ticketkäufers begründet liegen, wenn der Ticketkäufer die unbefugte Verwendung zu vertreten hat.


(3) EquinMA haftet darüber hinaus lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von EquinMA oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EquinMA beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von EquinMA zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet EquinMA nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Ticketpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Ticketkäufer überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketkäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen besteht keine Haftung.


(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle mit uns verbundenen Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von EquinMA und/oder mit EquinMA verbundenen Unternehmen


(5) Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


11. Absage der Veranstaltung 

(1) Der Veranstalter oder EquinMA behalten sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund an andere Orte oder Tage zu verlegen oder dem Kunden eine andere Veranstaltung anzubieten, die er selbst wählen kann. Gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit; eine Erstattung ist auf Fälle beschränkt, in denen dem Kunden der Besuch des neuen Termins unzumutbar ist.

(2) Im Fall der vollständigen Absage der Veranstaltung erstattet EquinMA die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.


12. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Ticketkäufer gegenüber dem Veranstalter oder EquinMA abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.


13. Änderungen dieser AGB

Wir behalten uns vor, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite https://www.maimarkt-turnier.de/. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Gültigkeit mit ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite.


14. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 2 etwas anderes ergibt.


(2) Ist der Ticketkäufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Ticketkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz, falls der Ticketkäufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Ticketkäufers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


(3) Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 


15. Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.