AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GATE99 GmbH für die Veranstaltung „Pfalzwiesen“


§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten (Tickets) und den Besuch der Veranstaltung „Pfalzwiesen“ sowie der "bigFM Halloween-Party", durchgeführt von der GATE99 GmbH, Mahlastraße 96, 67227 Frankenthal (nachfolgend „Veranstalter“).

(2) Mit dem Erwerb eines Tickets erkennt der Besucher diese AGB als verbindlich an.


§ 2 Ticketverkauf und Vertragsabschluss

(1) Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich über den Onlineshop auf www.pfalzwiesen.de sowie an der Abendkasse vor Ort am jeweiligen Veranstaltungstag.

(2) Mit Abschluss des Kaufvorgangs im Onlineshop bzw. mit dem Erwerb eines Tickets an der Abendkasse kommt ein verbindlicher Veranstaltungsvertrag zustande.

(3) Die Eintrittskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Ein Weiterverkauf zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.


§ 3 Einlass und Altersbeschränkung

(1) Der Einlass erfolgt über einen zentralen Zugang. Ein Altersnachweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

(2) Der Zutritt ist Personen ab 16 Jahren gestattet. Alkoholische Getränke dürfen gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur an Personen ab 18 Jahren ausgeschenkt werden (Ausnahme: Bier und Wein gem. gesetzlicher Bestimmungen).

(3) Bei fehlendem Altersnachweis, fehlender Erziehungsbeauftragung oder Verstößen gegen das JuSchG kann der Zutritt verweigert bzw. der Aufenthalt beendet werden.

(4) Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen sich gemäß § 5 JuSchG ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person bis spätestens 24:00 Uhr aufhalten (betrifft Halloween-Party am 31.10.2025). Ein längerer Aufenthalt bis zum Ende der Veranstaltung ist nur mit einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) und einer volljährigen, erziehungsbeauftragten Begleitperson möglich.


§ 4 Taschenkontrollen und Sicherheitsbestimmungen

(1) Beim Einlass finden Taschenkontrollen statt. Es sind lediglich Handtaschen bis zur Größe DIN A4 erlaubt.

(2) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Ebenfalls verboten sind Waffen, Pyrotechnik und sonstige gefährliche Gegenstände.

(3) Gläser dürfen das Festzelt nicht verlassen.


§ 5 Veranstaltungsdurchführung und Ausschluss von Besuchern

(1) Der Veranstalter behält sich Programmänderungen sowie den Austausch von Künstlern oder Acts vor.

(2) Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften kann der Veranstalter Besucher vom Veranstaltungsgelände verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.

(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen bei übermäßigem Alkoholkonsum oder anderweitigem Fehlverhalten den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder diese vom Gelände zu verweisen. Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.


§ 6 Gastronomie und Konsum

(1) Die gastronomischen Angebote auf dem Veranstaltungsgelände werden ausschließlich vom Veranstalter oder dessen Vertragspartnern betrieben.

(2) Es ist nicht gestattet, eigene Speisen oder Getränke mitzubringen oder zu konsumieren.


§ 7 Garderobe

(1) Es steht eine kostenpflichtige Garderobe zur Verfügung. Die Nutzung ist freiwillig.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände, auch nicht bei Nutzung der Garderobe.


§ 8 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher einverstanden, dass Bild-, Film- und Tonaufnahmen von ihm gemacht und im Rahmen der Veranstaltungsberichterstattung oder für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

(2) Das gewerbliche Anfertigen von Foto-, Film- oder Tonaufnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.


§ 9 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.


§ 10 Rücktritt/Storno

(1) Eine Rückgabe oder Erstattung von Tickets ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Nichtinanspruchnahme aus eigenem Verschulden.

(2) Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Erstattung.

(3) Eine Stornierung der Bestellung seitens des Kunden ist bis zur Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Veranstalter möglich. Im Falle einer Stornierung nach bereits erfolgter Zahlung wird für den Verwaltungsaufwand der Rücküberweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € pro Bestellung einbehalten.


§ 11 Hausrecht

(1) Das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird durch den Veranstalter und dessen Beauftragte ausgeübt.

(2) Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.


§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Frankenthal/Pfalz.